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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - 18 A 916/05   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - 18 A 916/05 (https://dejure.org/2006,11503)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.02.2006 - 18 A 916/05 (https://dejure.org/2006,11503)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 (https://dejure.org/2006,11503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Reisefähigkeit Reiseunfähigkeit besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten Sachverständigengutachten Aufklärungsmangel Beweisantrag Darlegung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrundes; Voraussetzungen eines Abschiebungsschutzes aus gesundheitlichen Gründen; Begriff der Reisefähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Arnsberg - 8 K 1828/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - 18 A 916/05
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 18 B 586/06

    Reisefähigkeit Gesundheitsgefahr Suizidalität Abschiebung Versorgung Betreuung

    OVG NRW Beschluss vom 24.2.2006 - 18 A 916/05 -.

    OVG NRW, Beschluss vom 24.2.2006 - 18 A 916/05 - m.w.N.

    Von einer Reiseunfähigkeit im genannten Sinn kann bei einer - hier vornehmlich in Betracht kommenden - psychischen Erkrankungen nach der Senatsrechtsprechung im Wesentlichen dann ausgegangen werden, wenn im Rahmen einer Abschiebung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung droht, der darüber hinaus auch nicht durch ärztliche Hilfen - vgl. erneut OVG NRW, Beschluss vom 24.2.2006 - 18 A 916/05 - oder in sonstiger Weise, etwa durch vorbeugende Maßnahmen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) - wie z.B. der vorübergehenden Unterbringung in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung - begegnet werden kann.

  • VG Düsseldorf, 29.03.2017 - 7 L 4193/16
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 -, juris.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 -, vom 27. Juli 2006 - 18 B 586/06 -, vom 17. Februar 2006 - 18 B 52/06 - und vom 29. November 2010 - 18 B 910/10 -, sämtlich in juris.

    Entgegen der Annahme der Antragsteller ist nach ständiger Rechtsprechung auch im Falle von Erkrankungen, die in den Kompetenzbereich eines Facharztes fallen - wie dies bei den hier in Rede stehenden psychischen Erkrankungen der Fall ist - nicht regelmäßig erforderlich, dass die Begutachtung der Reisefähigkeit durch den entsprechenden Facharzt - hier einen Psychiater - erfolgt, vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 -, und Beschluss vom 12. Januar 2005 - 18 B 43/05 - und allgemein zur Bedeutung von amtsärztlichen Gutachten und Stellungnahmen: BVerwG, Beschluss vom 15. September 1999 - 1 DB 40/98 - jeweils  juris.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 -, a.a.O.

  • VG Aachen, 15.03.2017 - 8 L 475/16

    Abschiebung; Duldung; Ausbildungsduldung

    Ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis in Form einer krankheitsbedingten Reiseunfähigkeit kann gegeben sein, wenn sich der Gesundheitszustand des Ausländers unmittelbar durch die Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon voraussichtlich wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern wird und diese Gefahr nicht durch bestimmte Vorkehrungen ausgeschlossen oder gemindert werden kann, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 -, juris, und vom 15. August 2008 - 18 B 538/08 -.

    Von einer Reiseunfähigkeit kann bei psychischen Erkrankungen insbesondere dann ausgegangen werden, wenn im Rahmen der Abschiebung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung droht, der darüber hinaus auch nicht durch ärztliche Hilfen oder in sonstiger Weise - etwa durch vorbeugende Maßnahmen nach dem Gesetz über Hilfe und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) - begegnet werden kann, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Juli 2007 - 18 B 1899/06 - vom 27. Juli 2006 - 18 B 586/06 - vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 -, juris, und vom 17. Februar 2006 - 18 B 52/06 -, juris, oder wenn dem Ausländer unmittelbar durch die Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon sonst konkret eine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht, die allerdings - in Abgrenzung zu zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG - nicht wesentlich (erst) durch die Konfrontation des Betroffenen mit den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat bewirkt werden darf, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Januar 2009 - 18 B 126/09 - und vom 15. August 2008 - 18 B 538/08 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - 19 B 352/07

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

    vgl. nur OVG NRW, Beschlüsse vom 14. Dezember 2004 - 19 B 1473/04 - und 10. September 2004 - 19 B 1254/04 und 19 E 719/04 -, ferner vom 24. April 2006 - 18 A 916/05 -.

    Dessen Beschluss vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 -, wonach es keinen Bedenken unterliegt, zur Frage der Reisefähigkeit bei Vorliegen psychischer Erkrankungen einen Arzt mit Notfall-Zusatzausbildung, der über mehrjährige Erfahrung mit der Durchführung von Abschiebungen und ärztlicher Reisebegleitung verfügt, als Sachverständigen heranzuziehen, betrifft nicht den speziellen Fall einer Untersuchung am Tag der Abschiebung, sondern allgemein die vorherige Abklärung der Reisefähigkeit.

  • VG Aachen, 15.12.2016 - 4 L 742/16

    "Psychologische Stellungnahme" einer Heilpraktikerin und Doktorin der Philosophie

    Von einer Reiseunfähigkeit in diesem Sinne kann bei psychischen Erkrankungen insbesondere dann ausgegangen werden, wenn im Rahmen der Abschiebung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung droht, der darüber hinaus auch nicht durch ärztliche Hilfen oder in sonstiger Weise - etwa durch vorbeugende Maßnahmen nach dem Gesetz über die Hilfe und Schutzmaßnahmen bei psychisch Kranken (PsychKG NRW) - begegnet werden kann, vgl.              OVG NRW, Beschlüsse vom 29. November 2010 - 18 B 910/10 -, vom 27. Juli 2006 - 18 B 586/06 -, vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 2 M 16/16, juris, oder wenn dem Ausländer unmittelbar durch die Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon sonst konkret eine im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht, die allerdings - in Abgrenzung zu zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG - nicht wesentlich (erst) durch die Konfrontation des Betroffenen mit den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat bewirkt werden darf.
  • VG Aachen, 07.05.2010 - 9 K 988/07

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei rechtlicher oder tatsächlicher

    Ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis in Form einer - hier vom Kläger geltend gemachten - krankheitsbedingten Reiseunfähigkeit kann gegeben sein, wenn sich der Gesundheitszustand des Ausländers unmittelbar durch die Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon voraussichtlich wesentlich verschlechtern wird, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 - und vom 15. August 2008 - 18 B 538/08 -.

    Davon ausgehend kann bei einer psychischen Erkrankung vom Vorliegen eines inlandsbezogenen Abschiebungshindernisses in Form einer Reiseunfähigkeit - außer in Fällen einer Flugreise- bzw. Transportuntauglichkeit im engeren Sinne - nur ausgegangen werden, wenn entweder im Rahmen der Abschiebung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung droht, der auch nicht durch ärztliche Hilfen oder in sonstiger Weise - etwa durch vorbeugende Maßnahmen nach dem Gesetz über Hilfe und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) - begegnet werden kann, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Juli 2007 - 18 B 1899/06 -, vom 27. Juli 2006 - 18 B 586/06 -, und vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 - und vom 17. Februar 2006 - 18 B 52/06 -, oder wenn dem Ausländer unmittelbar durch die Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon sonst konkret eine erhebliche und nachhaltige Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht, die allerdings - in Abgrenzung zu zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG - nicht wesentlich (erst) durch die Konfrontation des Betroffenen mit den Gegebenheiten im Zielstaat bewirkt werden darf.

  • VG Aachen, 22.07.2009 - 8 K 1199/07

    Abschiebungshindernis oder Abschiebungsverbot aufgrund einer psychischen

    Ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis in Form einer krankheitsbedingten Reiseunfähigkeit kann gegeben sein, wenn sich der Gesundheitszustand des Ausländers unmittelbar durch die Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon voraussichtlich wesentlich verschlechtern wird, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 - und vom 15. August 2008 - 18 B 538/08 -.

    Davon ausgehend kann bei einer psychischen Erkrankung vom Vorliegen eines inlandsbezogenen Abschiebungshindernisses in Form einer Reiseunfähigkeit - außer in Fällen einer Flugreise- bzw. Transportuntauglichkeit im engeren Sinne - nur ausgegangen werden, wenn entweder im Rahmen der Abschiebung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung droht, der darüber hinaus auch nicht durch ärztliche Hilfen oder in sonstiger Weise - etwa durch vorbeugende Maßnahmen nach dem Gesetz über Hilfe und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) - begegnet werden kann (a), vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Juli 2007 - 18 B 1899/06 -, vom 27. Juli 2006 - 18 B 586/06 -, und vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 - und vom 17. Februar 2006 - 18 B 52/06 -.

  • VG Düsseldorf, 06.07.2022 - 27 L 1434/22
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 -, juris, Rn. 12, und vom 15. August 2008 - 18 B 538/08 -, juris, Rn. 5.

    Von einer Reiseunfähigkeit im genannten Sinne kann bei psychischen Erkrankungen im Wesentlichen dann ausgegangen werden, wenn im Rahmen der Abschiebung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung droht, der darüber hinaus auch nicht durch ärztliche Hilfen oder in sonstiger Weise - etwa durch vorbeugende Maßnahmen nach dem Gesetz über Hilfe und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) - begegnet werden kann, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. August 2008 - 18 B 538/08 -, juris, Rn. 17, vom 27. Juli 2006 - 18 B 586/06 -, juris, Rn. 26 f., und vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 -, juris, Rn. 16, oder wenn dem Ausländer unmittelbar durch die Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon sonst konkret eine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht, die allerdings - in Abgrenzung zu zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG - nicht wesentlich (erst) durch die Konfrontation des Betroffenen mit den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat bewirkt werden darf.

  • VG Düsseldorf, 09.09.2014 - 17 K 2897/14
    Ferner kann ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis aufgrund einer (auch psychischen) Erkrankung vorliegen, wenn dem Ausländer bei seiner Ankunft im Zielstaat eine Gefährdung im Sinne des oben aufgezeigten Maßstabs droht, weil es an einer erforderlichen, unmittelbar nach der Ankunft einsetzenden Versorgung und Betreuung fehlt (cc.), vgl. zum Ganzen: OVG NRW, Beschluss vom 29. November 2010 - 18 B 910/10, juris; OVG NRW, Beschluss vom 15. August 2008 - 18 B 538/08, juris; OVG NRW, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05, juris, jew. m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 04.02.2022 - 27 L 206/22
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 -, juris, Rn. 12, und vom 15. August 2008 - 18 B 538/08 -, juris, Rn. 5.

    Von einer Reiseunfähigkeit im genannten Sinne kann bei psychischen Erkrankungen im Wesentlichen dann ausgegangen werden, wenn im Rahmen der Abschiebung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung droht, der darüber hinaus auch nicht durch ärztliche Hilfen oder in sonstiger Weise - etwa durch vorbeugende Maßnahmen nach dem Gesetz über Hilfe und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) - begegnet werden kann, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. August 2008 - 18 B 538/08 -, juris, Rn. 17, vom 27. Juli 2006 - 18 B 586/06 -, juris, Rn. 26 f., und vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 -, juris, Rn. 16, oder wenn dem Ausländer unmittelbar durch die Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon sonst konkret eine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht, die allerdings - in Abgrenzung zu zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG - nicht wesentlich (erst) durch die Konfrontation des Betroffenen mit den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat bewirkt werden darf.

  • VG Düsseldorf, 14.02.2018 - 7 L 462/18

    Untersagung der Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers nach Mazedonien im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2008 - 18 B 538/08

    Reiseunfähigkeit als ein auf § 60a Abs. 2 AufenthG gestütztes inlandsbezogenes

  • VG Köln, 09.09.2014 - 12 L 867/14
  • VG Aachen, 14.11.2013 - 4 L 581/13

    Reiseunfähigkeit; Suizidgefahr; nicht nachgewiesene Sicherheitsvorkehrungen;

  • VG Düsseldorf, 22.01.2019 - 29 L 3642/18

    Dublin III-VO Belgien systemische Mängel Rechtsbehelf wirksam EuGH aufschiebende

  • VG Aachen, 13.09.2021 - 8 I 16/21

    Wohnungsdurchsuchung; Verwaltungsrechtsweg; örtliche Zuständigkeit; förmliche

  • VG Düsseldorf, 17.03.2015 - 17 K 7148/14

    Unzulässigkeit eines Asylverfahrens aufgrund der Einreise aus Bulgarien als

  • VG Düsseldorf, 10.03.2015 - 17 K 3135/14

    Einreise eines Ausländers aus einem sicheren Drittstaat (hier: Bulgarien)

  • VG Köln, 22.05.2023 - 11 L 386/23
  • VG Aachen, 05.08.2021 - 8 I 13/21

    Durchsuchungsanordnung; Familie; Einreise- und Aufenthaltsverbot; familiäre

  • VG Arnsberg, 06.06.2019 - 3 L 1376/18
  • VG Düsseldorf, 02.03.2015 - 17 L 2510/14

    Einordnung Polens als sicherer Drittstaat für die Durchführung eines

  • VG Düsseldorf, 17.02.2015 - 17 K 6764/14

    Durchführung eines Asylverfahrens in Bulgarien als sicherem Drittstaat

  • VG Düsseldorf, 07.10.2020 - 29 L 1716/20

    Iran: Dublin: keine systemischen Mängel in der Slowakei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2006 - 18 A 3256/04

    Verfahrensfehler Verfahrensmangel Besorgnis der Befangenheit Befangenheit

  • VG Münster, 15.08.2006 - 5 K 2132/04

    Keine Aufenthaltserlaubnis für Familie aus dem Kosovo

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2018 - 18 E 30/18

    Berücksichtigung der einem Asylbewerber attestierten Erkrankungen bei der Prüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2018 - 18 B 48/18

    Rechtmäßige Nichtberücksichtigung attestierter Erkrankungen bei der Prüfung der

  • VG Münster, 15.08.2006 - 5 K 2222/04

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Roma, Serbien, zielstaatsbezogene

  • VG Aachen, 22.12.2016 - 4 L 738/16

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Versagung der

  • VG Aachen, 10.11.2016 - 4 L 608/16

    Reisefähigkeit; Psychische Erkrankung; qualifizierte ärztliche Bescheinigung;

  • VG Düsseldorf, 11.03.2015 - 17 K 8313/14

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines Asylbewerbers nach Österreich

  • VG Düsseldorf, 05.03.2015 - 17 K 6203/14

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines Asylbewerbers nach Bulgarien als sicherem

  • VG Düsseldorf, 24.02.2015 - 17 L 386/15

    Nachweis einer konkreten Gefahr für einen Asylbewerber bei seiner Rückführung

  • VG Düsseldorf, 17.02.2015 - 17 K 7500/14

    Abschiebung eines Asylbewerbers nach Bulgarien als sicherer Drittstaat

  • VG Düsseldorf, 09.12.2014 - 17 K 6765/14

    Unzulässigkeit eines Asylverfahrens aufgrund der EInreise über einen sicheren

  • VG Düsseldorf, 24.06.2015 - 17 K 7067/14

    Einreise eines Asylbewerbers aus einem sicheren Drittstaat (hier: Polen);

  • VG Aachen, 15.01.2018 - 4 L 2021/17
  • VG Düsseldorf, 11.07.2011 - 8 L 924/11

    Abschiebung; Abschiebungshinernis; Reiseunfähigkeit; Abschiebungsanordnung;

  • VG Köln, 21.04.2015 - 14 K 1141/15

    Nachweis einer persönlichen Gefährdungssituation im Falle der Abschiebung eines

  • VG Köln, 02.01.2023 - 5 L 2082/22
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